Kurzer Hinweis vorab: Ich bin keine Juristin, dieser Artikel basiert auf eigener Recherche und ersetzt keine Rechtsberatung.
Dieser Blogbeitrag ist mit KI vorbereitet und von mir komplett überarbeitet worden. Muss ich ihn eigentlich jetzt kennzeichnen, weil die KI mitgeholfen hat?
Ab dem 2. August 2026 ist genau das für einen Teil deiner Inhalte tatsächlich Pflicht, festgelegt in Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Die Regelung betrifft nicht nur große Tech-Unternehmen, sondern alle, die KI-Systeme einsetzen. Auch dich als Solo-Selbstständige. In diesem Artikel ordne ich dir ein, was ab diesem Datum für deine Website, deinen Blog und deine Social-Media-Kanäle wirklich gilt. Ohne Juristendeutsch, dafür mit den Situationen, die in deinem Alltag tatsächlich vorkommen.
Was ab dem 2. August 2026 wirklich gilt
Die EU-KI-Verordnung ist schon in Kraft, sie greift aber in Wellen. Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Sie regeln, wann KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte für andere Menschen erkennbar sein müssen.
Konkret geht es um drei Bereiche.
- Erstens Texte, die mit KI erstellt oder verändert wurden und die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren sollen.
- Zweitens Chatbots und andere KI-Systeme, mit denen Menschen direkt interagieren.
- Drittens Bilder, Videos und Audioinhalte, die täuschend echt wirken, sogenannte Deepfakes.
Betroffen ist jeder, der ein KI-System einsetzt, im Fachjargon Betreiber. Auch du. Nutzt du Claude oder ChatGPT für deine Website-Texte oder erstellst du mit Midjourney ein Bild für deinen nächsten Instagram-Post, fällt das grundsätzlich unter diese Regelung. Deine Unternehmensgröße spielt dabei keine Rolle.
Die gute Nachricht: Wann du gar nichts kennzeichnen musst
Jetzt die Entwarnung. Eine Ausnahme reicht meistens aus.
Liest und überarbeitet ein Mensch den KI-Text und übernimmt die redaktionelle Verantwortung, entfällt die Kennzeichnungspflicht. Übrigens: Liest du diesen Artikel hier, passt ihn an deine Sprache an und veröffentlichst ihn danach unter deinem Namen, fällt er genau in diese Kategorie. Kein Label nötig.
Nutzt du KI nur für Gliederung oder Entwurf und schreibst den Text selbst fertig, brauchst du kein Label. Erst wenn ein KI-Text unverändert und ungeprüft online geht, greift die Pflicht.
Was das für deinen Alltag bedeutet
Am klarsten wird die Regelung an konkreten Beispielen aus deinem Business.
Deine Texte: Ein KI-Rohtext, den du überarbeitest, in deine eigenen Worte bringst und für den du dich verantwortlich fühlst, braucht kein Label. Ein KI-Text, den du eins zu eins veröffentlichst, ohne ihn zu lesen oder anzupassen, braucht eins.
Deine Bilder: Ein Foto, das du selbst gemacht hast und bei dem KI nur Belichtung oder Farben optimiert, bleibt kennzeichnungsfrei. Ein komplett KI-generiertes Bild für deine Website oder deinen nächsten LinkedIn-Post sowie ein Foto, in das KI nachträglich Elemente einfügt oder entfernt, muss dagegen gekennzeichnet werden.
Dein Chatbot: Setzt du auf deiner Website einen KI-gestützten Chat-Assistenten ein, muss für Besucher*innen erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen und nicht mit einem Menschen. Das gilt unabhängig davon, wie gut der Chatbot formuliert.
Die Grauzone: Was "öffentliches Interesse" eigentlich bedeutet
Die Kennzeichnungspflicht für Texte gilt nur, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Was das konkret bedeutet, ist bis heute nicht abschließend geklärt. Selbst Industrie- und Handelskammern legen den Begriff in ihren Orientierungshilfen unterschiedlich aus.
Ein Blogartikel über Positionierung oder eine Produktbeschreibung dürfte kaum darunterfallen. Sicher ist das aber nicht. Kennzeichne im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig, das ist meine Empfehlung. Du willst schließlich Vertrauen aufbauen, nicht Paragrafen auslegen. Ein kurzer Hinweis kostet dich nichts, schafft aber Klarheit für deine Kund*innen und nimmt dir die Unsicherheit, ob du im Graubereich richtig liegst.
Und wenn ich es einfach nicht mache?
Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 fallen in die zweite Bußgeldstufe der KI-Verordnung. Das bedeutet bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher liegt. Für kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige gilt die umgekehrte Regel, hier zählt der niedrigere Betrag. Realistisch wird bei dir als Einzelunternehmerin in den ersten Wochen niemand die Tür eintreten. Die Regel gilt trotzdem, und die zuständigen Stellen bauen ihre Prüfpraxis gerade erst auf.
Falls dir zu diesem Thema Schlagzeilen über eine Verschiebung des KI-Gesetzes untergekommen sind: Die betreffen ein anderes Datum. Im Mai 2026 haben sich EU-Rat und Parlament auf einen sogenannten Digital Omnibus verständigt. Der verschiebt die Fristen für Hochrisiko-KI-Systeme und datiert die technische Wasserzeichen-Pflicht für KI-Anbieter auf Dezember 2026. Die Kennzeichnungspflicht für dich als Nutzerin von KI-Tools bleibt davon unberührt. Der 2. August 2026 gilt für dich weiterhin.
So kennzeichnest du richtig
Wie genau eine Kennzeichnung aussehen muss, schreibt der Gesetzestext nicht bis ins Detail vor. Ein kurzer, gut sichtbarer Hinweis reicht aus, zum Beispiel "Dieses Bild wurde mit KI erstellt" unter einem Foto oder ein Satz am Ende deines Blogartikels.
Die EU-Kommission stellt dafür sogar drei fertige Icon-Varianten kostenlos zur Verfügung: ein Basis-Icon, eines für vollständig KI-generierte Inhalte und eines für nachträglich KI-veränderte Inhalte, jeweils in Schwarz, Weiß und mit Transparenz. Nutzen musst du sie nicht, ein eigener Textzusatz reicht rechtlich genauso.
Mein Fazit für dich
Die KI-Kennzeichnungspflicht klingt nach viel Bürokratie, ist im Kern aber eine einfache Frage: Steckst du als Mensch wirklich hinter dem, was auf deiner Website steht? Wenn ja, bist du in den meisten Fällen ohnehin auf der sicheren Seite. Winkst du KI-Inhalte dagegen einfach durch, wird es ab dem 2. August 2026 Zeit für ein Umdenken. Das Gesetz ist ein Grund, der wichtigere sind deine Leser*innen, die erwarten, dass die Stimme hinter deiner Website wirklich deine ist.
Kurzer Hinweis: Ich bin keine Juristin. Diese Einordnung basiert auf eigener Recherche zu Artikel 50 der KI-Verordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe im Zweifel mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt, was genau für dein Business gilt.


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