Bildnutzung im Netz. Kontrollpflicht als Webprogrammierer?

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Kerstin-Mueller-Podcast

Bildnutzung im Netz. Kontrollpflicht als Webprogrammierer?

Zuletzt aktualisiert: 6. Dezember 2024 @ 15:42 Uhr
Nehmen wir einmal an ihr programmiert eine Website für euren Kunden. Er liefert euch Bilder, die ihr in die Seite einsetzen sollt. Eurer Kunde versichert euch, dass er die Lizenz dafür erworben hat und alles in Ordnung ist. Die Seite ist natürlich wunderschön geworden und geht online. Nach ein paar Monaten flattert euch eine Abmahnung ins Haus über die fälschliche Nutzung der Bilder eben dieser Webseite. Ihr entspannt euch und reicht das Schreiben an euren Kunden weiter. Ihr seid der festen Überzeugung, dass ihr nichts damit zu tun habt. Allerdings hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem speziellen Urteil den Webseitenersteller in die Pflicht genommen und ihm nahe gelegt, sich zukünftig die Lizenzkette vorlegen zu lassen. Obwohl ihr nichts mit diesen Fotos zu tun habt und sie auch nicht ausgesucht habt, seid ihr in der Verantwortung. Auch das Landesgericht Potsdam rät Webdesignern und Webprogrammierern nicht zu vertrauen, sondern sich aktiv um die Nutzungsrechte zu bemühen und sie damit sicherzustellen. Im schlimmsten Fall drohen euch Anwaltskosten und Schadenersatz bis hin zu einer Vertragsstrafe. Mir war das tatsächlich auch nicht klar, sodass ich gerne mein erworbenes Wissen mit euch teile. #AbmahnungFotos #Recht #Webdesign

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